Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Google Autocomplete (Suchergänzungsvorschlag)

Viele Googlenutzer weltweit werden es bemerkt haben. Google hilft einem bereits bei der Eingabe der ersten Buchstaben das eingegebene Wort und mitunter ganze Suchbegrifffolgen zu vervollständigen. Oft kommen durch die Ausfüllhilfe (autocomplete-Funktion) brauchbare Hinweise heraus, erleichtern die Eingabe und sparen so das mühselige Eintippen des ganzen Wortes. Manch einem wurde diese Funktion aber bereits zum Verhängnis.

Prominentes Beispiel ist die Ex-Ehefrau Bettina des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. So wurden bei der Eingabe von „Bettina Wulff“ automatisch Vorschläge aus dem Rotlichtmilieu wie z.B. „Prostituierte“ hinzugefügt. Tatsächlich hatte aber die Präsidentengattin keinerlei Bezug zur Prostitution gehabt. Wie dieses Gerücht entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr eindeutig nachvollziehen. Aber natürlich gibt es auch dazu Gerüchte. So soll die „Verleumdung“ durch Missgunst in den eigenen Reihen der Partei gestreut worden sein soll.

Abseits von der boulevardistischen Seite hat der BGH entschieden, dass Google durch die Verwendung der autocomplete-Funktion Persönlichtkeitsrechte verletzen kann, sollte sich herausstellen, dass mit ihr Tatsachen beschrieben werden, die nicht erweislich der Wahrheit entsprechen.  Zur Begründung hat der Gerichtshof auf das Verhalten von Google abgestellt, es bei Kenntnis (z.B. nach Anzeige durch den Betroffenen) einer möglichen unwahren Tatsachendarstellung durch die Suchergänzung unterlassen zu haben, die automatischen Vorschläge aus dem autocomplete-Katalog zu entfernen.

So kommen neben dem Löschungsanspruch gegenüber Google auch Schadenersatzansprüche wegen des bereits eingetretenen Reputationsverlustes in Betracht.

Sind Sie auch Opfer eines Suchergänzungsvorschlags geworden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.

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Eingeordnet unter IT Recht, Medienrecht

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