Schadenersatz wegen funktionsunfähigem DSL Anschluss

Nach einem Providerwechsel eines Verbrauchers, hatte dieser für einen Zeitraum von ca. 2 Monaten keinen Internetanschluss mehr. Schuld war ein Versehen des neuen Providers bei der Tarifumstellung. Wer den Ärger schon mal hatte, weiß wie ärgerlich es ist ohne Telefon, Fax und Internet auskommen zu müssen. Genau diese Kommunikationsmöglichkeiten hat der BGH unlängst zur Lebensgrundlage und damit dessen Fehlen als finanziell ausgleichsfähig erklärt.

Die Rechtssprechung ist grundsätzlich nicht geneigt Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache auszusprechen. Dies soll höchstens dann möglich sein, wenn die fehlende Sache Teil der materiellen Lebenshaltung ist und sich auf diese signifikant auswirkt. Mittlerweile ist der BGH wohl bereit, die Nutzung eines Internetanschlusses (und Telefon, nicht Fax) als einen solchen Teil zu bezeichnen. Dem Geschädigten steht damit für jeden Tag des schuldhaft verursachten nicht zur Verfügung Stellens ein Ersatz in Geld zu. Wie hoch dieser Betrag jedoch ist, hat der Gerichtshof offen gelassen und zur endgültigen Entscheidung an das untere Gericht zurückverwiesen. Es bleibt also abzuwarten, wie viel das Fehlen eines DSL-Anschlusses wert ist.

Haben Sie auch Probleme mit Ihrem Provider. Sei es wegen falsche Abrechnungen, Wechselstreitigkeiten oder Totalausfällen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und machen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Eingeordnet unter Haftungsrecht, Internetrecht, IT Recht, Vertragsrecht

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