Cybermobbing, also Mobbing im Internet, hat viele Gesichter und unterscheidet sich vom gewöhnlichen (offline)-Mobbing gravierend. Denn Online bleiben die Schmähungen offen und für jeden abrufbar im Netz bestehen. Zudem besteht auch in vielen Fällen die Sorge, dass es nicht nur eine Quelle beziehungsweise einen „Mobbingherd“ im Internet gibt, sondern Mobbing breit gestreut von verschiedenen Personen zugleich betrieben werden kann. Gerade die scheinbare Anonymität und Einfachheit Mobbing im Internet schnell und gezielt zu betreiben, lässt die Hemmschwelle auf der Seite der Mobber sinken. Aber wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
Das positive am Cybermobbing ist die Beweisbarkeit von tatsächlich verletzenden Handlungen. Gerade wenn auf Internetseiten anonym miese Kommentare oder gar unerwünschte Fotos oder Videos gepostet werden, kann man zumindest nachweisen, dass jemand völlig neben der Spur gehandelt hat. Die weitere Frage, nämlich wer eigentlich der Verantwortliche ist, kann oft nur unter Zuhilfenahme von Staatsanwaltschaft und Gericht geschehen.
Auch im Internet hinterlassen Posts Spuren, die im Nachhein ausgewertet und dem jeweiligen Verantwortlichen zugeordnet werden können. Dabei hilft die IP-Adresse weiter. Nahezu jede Webseite speichert die IP-Adresse von den Seitenbenutzern während der Nutzung der Seite in einer Datenbank ab. Diese Adresse ist einzigartig und immer dem jeweiligen Nutzer zuordenbar. Sind also unerwünschte Fotos, Videos oder beleidigende Posts hochgeladen worden, kann man den Betreiber der Webseite um Herausgabe der IP-Adresse des Verantwortlichen bitten. Dieser Bitte kommt er schon aus Gründen des Selbstschutzes meist schnell entgegen.
Hat man die IP-Adresse erhalten, muss noch die dahinterstehende Person ausgemacht werden. IP-Adressen werden vom Provider zentral vergeben, bei dem man seinen Internetanschluss unterhält. Da ein Provider die Kundendaten nicht ohne weiteres herausgibt, muss man ihn mittels eines gerichtlichen Beschlusses dazu bewegen, sodass es zunächst einer Anzeige und eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft bedarf. Kommt diese zu dem Schluss, dass eine Straftat vorliegt, kann ein Ermittlungsrichter mittels eines Beschlusses die Herausgabe der Kundendaten verlangen.
Mit Kenntnis der Anschrift der verantwortlichen Person, kann man nun endgültig ein außer- oder gerichtliches Verfahren betreiben. So kann neben dem Strafverfahren auch stets ein zivilrechtliches Verfahren betrieben werden, indem zum Beispiel parallel die Löschung der Post, die künftige Unterlassung der Handlungen, die Zahlung eines Schmerzensgelds und vieles mehr verlangt werden kann.
Es gibt verschiedene effektive Wege Cybermobbing zu begegnen. Wichtig ist, dass man sich nicht in sein Kartenhäuschen zurückzieht, sondern selbstbewusst in die Gegenoffensive geht. Wenn Sie auch Opfer von Cybermobbing geworden sind oder Ihnen Cybermobbing vorgeworfen wird und schnelle Hilfe notwendig ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Pingback: Der Stern: Keine Macht den Nazis! | stopptdielinken.org