Abmahnung bei eBay: Garantieerklärungen

 Mehrmals hatte sich der BGH bereits mit Garantieerklärungen von Verkäufern auf der Verkaufsplattform eBay zu befassen. Grund für die Streitigkeiten waren stets wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenzverkäufern, die sich im Verhältnis zu Verkäufern benachteiligt fühlten, die eine schwammig formulierte Garantie zu ihren Produkten bewarben.

 Konkret ging es um die Verwendung der Begriffe „24 Monate Herstellergarantie“ bzw. „Herstellergarantie“ ohne näher auf den Inhalt oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Garantie auf der Angebotsseite einzugehen. Da einen Händler mit der Einräumung von Garantieerklärungen bestimmte Informationspflichten (§ 477 BGB) treffen. Wird er diesen Pflichten nicht gerecht, handelt er wettbewerbswidrig, da er sich gegenüber anderen Marktteilnehmern einen Vorteil verschafft, die die Garantiebedingungen pflichtgemäß aufschlüsseln.

 Händler bei eBay sollten demnach genau auf ihre Erklärungen in den Auktionen achten und auch scheinbar weniger relevante und sogar für den Käufer positive Elemente, wie eine zusätzliche Garantie rechtlich genau überprüfen, um nicht in die Abmahnfalle zu geraten.

 Sonstige Online-Shop Händler, die außerhalb von eBay agieren, sind bis dato weniger gefährdet, da Garantieerklärungen erst mit Abgabe eines wirksamen Vertragsangebots zu detaillieren sind. Bei eBay ist bereits mit Einstellen des Artikels ein wirksames Angebot in der Welt. Bei gewöhnlichen Internetshop-Seiten hingegen gilt die Bestellung eines Kunden als erstes Angebot. Das Einstellen der Artikel auf der Internetseite des Verkäufers stellt rechtlich nur eine Einladung zur Abgabe eines wirksamen Angebots dar (juristisch: invitatio ad offerendum).

 Als Betreiber eines normaler Internetshops sollten Sie sich dennoch nicht leichtfertig in unsichere Gewässer begeben. Lassen Sie uns Ihr Online-Angebot rechtlich fundiert zu fairen Konditionen überprüfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Eingeordnet unter Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, IT Recht

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