eBay: Haftung trotz Gewährleistungsausschluss?

 Unter fast jeder eBay-Auktion von Privatverkäufern kann man sie mittlerweile sehen. Die meist mehr schlechten als rechten Gewährleistungsausschlüsse von Verkäufern, die von irgendwo gehört haben, dass man ohne nicht verkaufen darf und deshalb geneigt sind so viel Text wie möglich in ihren „Disclaimern“ unterzubringen. Doch was nützt der Gewährleistungsausschluss wirklich und bewahrt er immer vor den Ansprüchen der Käufer?

 Grundsätzlich ist es richtig, dass Privatverkäufer einen Gewährleistungs-ausschluss verwenden. Denn das deutsche Recht sieht stets eine Einstandspflicht für Verkäufer von mangelhafter Ware vor. Mangelhaft ist Ware, wenn sie bereits bei der Übergabe an den Käufer fehlerhaft war. Wurde also mangelhafte geliefert und der Verkäufer hat die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er nicht.

 Von dieser Regel gibt es natürlich -wie immer- wichtige Ausnahmen, die auch ein rechtlicher Laie, der bei eBay verkauft kennen sollte:

 Zum einen haftet ein Verkäufer trotz wirksamen Ausschluss für Mängel, wenn er für seine Ware eine bestimmte Beschaffenheit verspricht und diese dann nicht liefert.

 Bsp.: Ein Verkäufer preist sein zum Verkauf stehendes Notebook als funktionsfähig an und liefert dann ein Defektes; ein Verkäufer verkauft ein Auto mit dem Hinweis „schönes Reiseauto“ und liefert ein nicht verkehrstaugliches.

 In diesen Fällen kann sich ein Verkäufer nicht auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen. Er hat für die oben genannten Eigenschaften eine Beschaffenheit vereinbart, die eingehalten werden muss. Das hat zur Folge, dass er für das Nicht-Einhalten seiner Vereinbarung haftbar gemacht werden kann.

 Auch als privater Verkäufer sollte man sich im Klaren darüber sein, dass Beschreibungen des Verkaufsgegenstands nicht bloßes Beiwerk der Auktion sind. Vielmehr können falsche Versprechungen später zum Stolperstein bei der Abwicklung werden.

 Haben Sie ein Problem beim Verkauf auf der eBay-Plattform? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Es bloggte für Sie Rechtsanwalt Randt

RA Randt

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Ein Kommentar

Eingeordnet unter Internetrecht, IT Recht, Vertragsrecht

Eine Antwort zu “eBay: Haftung trotz Gewährleistungsausschluss?

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