Internetstrafrecht: Vermietung eines privaten Girokontos ist schnell leichtfertige Geldwäsche

 Eine scheinbar schnelle und einfache Verdienstmöglichkeit wurde vielen Menschen schon zum Stolperstein. Wohl über Spam-Mails werden Verbraucher über die Möglichkeit aufmerksam gemacht gegen eine Bezahlung von monatlich 300,- bis 600,- Euro ihr Konto „vermieten“ zu können. Teilweise noch mit dem Hinweis, dass dies völlig legal sei und man als „Vermieter“ überhaupt kein Risiko eingehe. Die späte Erkenntnis folgt dann meist erst mit Eingang der Post von der Staatsanwaltschaft.

 So geschehen bei einer Frau, die ihr Konto gegen eine entsprechende Gebühr vermietete. Innerhalb kürzester Zeit wurden auf diesem Konto Zahlungen in Höhe von über 50.000,- Euro hin- und hergeschoben. Wie sich später herausstellte wurde das Konto als Verkäuferkonto von einer Betrügerbande eingesetzt, die die Kaufpreise für hochwertige Gegenstände über das Konto entgegennahmen und unverzüglich auf andere Konten ins Ausland weitertransferierten.

 Neben einer erfolgreichen (zivilrechtlichen) Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen nicht gelieferten Gegenstand, wurde die Kontovermieterin zudem wegen leichfertiger Geldwäsche verurteilt.

 Wurden Sie auch Opfer von Internetkriminellen oder befürchten Sie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bzw. Strafverfahren nach Straftaten im Internet. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

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