Reaktion der Bundesregierung auf die RedTube Abmahnwelle

Knapp ein Monat ist vergangen seitdem die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) eine vieldiskutierte neuartige Abmahnwelle losgetreten hat. Erstmals wurde gegen Streamingnutzer operiert. Der mediale Aufschrei war groß, die Unsicherheit was rechtssicheres Surfen/Streaming angeht noch größer. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat Mitte Dezember eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Streaming, dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken („Anti-Abmahngesetz“) und dem dubiosen Erheben der IP-Adressen der Abmahnerin beschäftigt.Konkret wurden u.a. folgende Fragen gestellt (abgekürzt):

  • Ist das reine Betrachten eines Videostreams eine urheberrechtliche Vervielfältigung und wäre das Betrachten illegal?

Die Regierung bestärkt grundsätzlich das Recht der Urheber ihre Schöpfungen ausschließlich verwerten zu dürfen und Schutzrechte auch effektiv gegenüber Verletzern verteidigen zu dürfen. Ob tatsächlich eine Vervielfältigungshandlung durch Streamen vorliegt, überlässt sie zur Beantwortung aber dann doch lieber den Gerichten. Sie ist hingegen dennoch davon überzeugt, dass nach dem aktuellen deutschen UrhG, das reine Streamen zumindest nicht illegal sei.

Zur Begründung verweist sie zum einen auf § 44a UrhG, der vorübergehende Vervielfältigungen erlaubt und die erlaubte Privatkopie aus § 53 UrhG.

  • Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf die gesetzlich konkret zu regeln?

Den Bedarf sieht sie, verweist aber gleich auf die Europäische Kommission, die derzeit die rechtlichen Grundlagen von Streaming überprüft.

  • Was sagt die Bundesregierung zum fragwürdigen Beschaffen der IP-Daten der Nutzer?

Hierzu gibt die Regierung keine Auskunft.

  • Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen des LG Kölns hinsichtlich der Anordnung der Herausgabe der Nutzerdaten?

Zu gerichtlichen Entscheidungen nimmt die Regierung keine Stellung.

  • Wie kann man sich als Betroffener gegen eine Abmahnung eines Schweizer Unternehmens wie der The Archive AG zur Wehr setzen?

Grundsätzlich sollten Abgemahnte auch bei dem Gericht gegen das Unternehmen klagen können, bei dem sie selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Fazit:

Die Bundesregierung vergibt ein klares Jein zur Frage, ob Streaming illegal sein kann/ist, sieht aber selber, dass politischer Handlungsbedarf zur Klärung dieser Frage nötig ist. Für alle Betroffenen bedeutet dies konkret, dass sie sich überlegen sollten gegen ihre Abmahnung vorzugehen. Vor dem Hintergrund, dass eine unberechtigte Abmahnung einen Gegenanspruch auslöst und man so alle eigenen Kosten vom Gegner erstattet bekommt, sollte ein zusätzlicher Anreiz sein. Vor allem für jene, die nicht von einer Rechtsschutzversicherung geschützt sind.

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Ein Kommentar

Eingeordnet unter Internetrecht, IT Recht, Medienrecht

Eine Antwort zu “Reaktion der Bundesregierung auf die RedTube Abmahnwelle

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