Tippfehlerdomains sind nicht generell unzulässig!

Ein aktuelles Urteil des BGH vom 22.01.2014 (Az.: I ZR 164/12) beschäftigt heute die IT-Branche. Das Urteil betrifft so genannte „Tippfehler-Domains“. Also Domaintitel, die angelehnt an bekannte Webseiten bis auf einen Buchtsaben exakt den selben Domaintitel verwenden. Der BGH hatte sich mit der Domain wetteronlin.de zu beschäftigen. Die Inhaber der bekannten Domain wetteronline.de  versuchten gerichtlich das weitere Betreiben der Tippfehler-Domain zu untersagen und die Domain löschen zu lassen. Vergeblich…

Zunächst ist es natürlich verständlich, dass sich Domainbetreiber von sehr bekannten Domains wie hier von wetteronline.de (über 5 Mio Besucher pro Monat) ärgern, wenn andere offensichtliche versuchen Nutzer durch Tippfehler bei der Domainangabe abzugreifen. Bedenkt man, dass durch jeden Klick bzw. Seitenaufruf von Werbebannern Werbekosten generiert werden können, kann man durch das bloße Trittbrettfahren bare Münze verdienen.

Umso ärgerlicher ist es in Fällen, in denen die Tippfehlerdomain auch noch dieselben Leistungen anbietet wie die Originalversion. Bei wetteronlin.de war dies allerdings nicht der Fall. Die Webseite war relativ primitiv und hatte einzig eine Funktion im Angebot, die einen auf eine fremde Webseite mit Krankenkassenwerbung weiterleitete.

Zwar sah auch der BGH ein, dass das Verhalten des Betreibers von der Tippfehler-Domain unzulässig war und eine unlautere Behinderung gemäß §4 Nr. 10 UWG darstellt. Einen Anspruch auf Löschung der Domain wegen dieser Behinderung hatten die Kläger aber nicht. Diesem Verlangen käme der BGH nur in solchen Fällen nach, wenn feststeht, dass keine rechtlich zulässige Nutzung der Tippfehlerdomain möglich ist.

Ein Schmunzeln entlockt der aktuelle Inhalt Trittbrett-Homepage: Eine sehr banale Geschlechterwette mit statistischen Fragen zu Mann und Frau: Eine Wette zwischen Ron und Lin. Für Interessierte: www.wetteronlin.de

Wenn Sie fragen rund um das Thema Internetrecht / Domainrecht haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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