Homebrew schlägt Nintendo. PC Box holt Etappensieg!

Die Verwendung von Drittsoftware, sogenannten Homebrews, in den etablierten Konsolen, ist schon seit langem kein Insiderthema mehr. Homebrews eröffnen den Nutzern diverse, von Nintendo nicht unterstützte Möglichkeiten, wie das Abspielen von Filmen, Videos und Musik aber eben auch die Verwendung illegaler Kopien von originalen Nintendospielen. Dabei muss diese Software in aller Regel einen integrierten Schutzmechanismus der Konsole umgehen. Nintendo versucht seit Jahren solchen Anbietern das Verbreiten ihrer Software gerichtlich verbieten zu lassen. Das promineste Beispiel ist PC-Box. Mittlerweile hat das höchste europäische Gericht, der EuGH, ein Urteil zur vorgelegten Frage gefällt.

PC-Box vertreibt originale Nintendo Wii Konsolen mit bereits intergrierter Drittsoftware. Vor einem Mailänder Gericht hat Nintendo versucht ein Vertriebsverbot gegen PC-Box zu erwirken. Da das aufgerufene Gericht über Urheberrecht zu entscheiden hatte, das durch EU-Richtlinien europarechtliche Grundlagen hat, hat es wesentliche Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese wurden nunmehr beantwortet.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass Computerspiele Urheberrechtsschutz genießen und daher durch Kopierschutzmaßnahmen geschützt werden dürfen. Zugleich soll die Umgehung des Schutzes dann stets verboten sein, wenn damit der von Nintendo eigentliche Zweck des Schutzes umgangen werden soll. Zweck des Schutzes ist klar der Schutz vor der Verwendung von „Raubkopien“. Da aber PC-Box mit seinen Homebrews auch andere Möglichkeiten als das Verwenden von Raubkopien eröffnet, könnte es daher sein, dass ein generelles Verbot des Vertriebs unverhältnismäßig und damit nicht einklagbar wäre.

Der EuGH urteilte zudem, dass es zuvorderst darauf ankommen muss, wofür der Homebrew von den Erwerbern hauptsächlich verwendet wird. Worin die Hauptnutzung allerdings liegt, hat der EuGH nicht festgestellt. Das soll das Mailänder Gericht selbst entscheiden.

Es bleibt also spannend im Streit von Nintendo vs. PC-Box. Die Auswirkungen des Ausgangs vom Rechtsstreit werden in der gesamten Branche zu spüren sein. Im Ergebnis scheint Nintendo aber eher auf der Gewinnerstraße zu fahren, da ein Nachweis der vordergründigen Raubkopienutzung nicht unwahrscheinlich ist. Wir halten Sie daher auf dem Laufenden.

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