Mit Urteil vom 27.03.2014 hat der BGH entschieden, dass mit dem teuren Rückruf auf eine Mehrwertdienstnummer nach kurzem Anpingen ein vollendeter Betrug vorliege. Was ist passiert?
Monatsarchiv: März 2014
Provozieren eines teuren Rückrufs ist Betrug (Ping-Verfahren)
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Recht kurios I
Dass in Paris höhere Mietpreise im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten bezahlt werden müssen, dürfte allgemein bekannt sein. Was ein Pariser Vermieter allerdings jahrelang von seinem Mieter einforderte ist mit dem Wort Wucher nicht mal mehr ansatzweise zu beschreiben. Lesen Sie selbst:
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Rechtliches für Verkäufer beim Amazon Marketplace I
Der Amazon Marketplace ist mittlerweile zu einem riesigen Gebraucht- und Neuwarenmarkt neben dem ursprünglichen Amazonmarkt selbst avanciert. Neben Privatverkäufern tummeln sich dort auch eine Vielzahl von gewerblichen Verkäufern, die entweder ein reines Onlinegewerbe oder neben ihrem Ladengeschäft ein solches betreiben. Gerade für gewerbliche Verkäufer ist es aber wichtig zu wissen, dass auch hier die Regeln des gewerblichen Rechtsschutzes gelten und viele Stolperfallen vermieden werden können. Weiterlesen
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Inkasso: Drohen mit Eintrag in Schufa Auskunft ist unzulässig!
Will ein Inkassobüro seinem Forderungsbegehren Nachdruck verleihen, muss es bei der Auswahl der Maßnahmen Vorsicht walten lassen. Die Androhung von unzulässigen Maßnahmen kann zur Abmahnung berechtigen, die letztlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung (Unterlassungsverfügung) durchgesetzt werden kann. So geschehen im Fall eines Inkassobüros, das vom OLG Celle zur Unterlassung von Schufa-Drohungen verurteilt worden ist.
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