Der Amazon Marketplace ist mittlerweile zu einem riesigen Gebraucht- und Neuwarenmarkt neben dem ursprünglichen Amazonmarkt selbst avanciert. Neben Privatverkäufern tummeln sich dort auch eine Vielzahl von gewerblichen Verkäufern, die entweder ein reines Onlinegewerbe oder neben ihrem Ladengeschäft ein solches betreiben. Gerade für gewerbliche Verkäufer ist es aber wichtig zu wissen, dass auch hier die Regeln des gewerblichen Rechtsschutzes gelten und viele Stolperfallen vermieden werden können.
Immer wieder passiert es, dass Verkäufer fremde Ware unter Nennung einer bekannten oder eingetragenen Marke anbieten. Dies ist für sich genommen nichts verbotenes, zumindest sofern man mit Erlaubnis des Markeninhabers fungiert. Ohne Erlaubnis riskiert man schnell eine teure Abmahnung. Gegenstandswerte unter 20.000,- € sind eher eine Seltenheit! Doch, warum ist das so?
Eine Marke sichert dem Markeninhaber das ausschließliche Recht (§ 14 MarkenG) die Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Gerichte nehmen schon bereits bei Verwendung des Markennamens im Verkaufstitel des Amazonangebots an, dass eine relevante Verwendung der Marke vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn die Marke im richtigen individuellen Verkaufstexts nicht mehr auftaucht.
Bei Amazon wird zudem jedes Angebot mit einer einmalig vergebenen Identifikationsnummer (ASIN) vergeben. Es ist jedem Verkäufer möglich, dieselbe ASIN für den Verkauf seines Produkts zu verwenden. Dies soll ermöglichen, dass dieselbe Ware verschiedenen Anbietern leicht zugewiesen werden kann und fördert somit den Wettbewerb. Es ist aber auch möglich, die Beliebtheit eines Markenprodukts für den Verkauf des eigenen zu missbrauchen.
Verkauft jemand bspw. beliebte Markenhandyschutzhüllen und will man als Verkäufer andere Handyschutzhüllen verkaufen, sichert einem das Verwenden der ASIN für die Markenschutzhülle viele Klicks (und Käufe) zu seinem Produkt. Allein das Verwenden der (produktfremden) ASIN stellt eine Verletzung der geschützten Marke dar. Der Verkäufer riskiert dann ebenfalls eine Abmahnung, auch wenn er den Markenbegriff nicht einmal verwendet.
Die Regeln des gewerblichen Rechtsschutzes sind im E-Commerce unbedingt zu beachten.
Falls Sie Ihren Onlineshop rechtlich sicher gestalten wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!