Mit Urteil vom 27.03.2014 hat der BGH entschieden, dass mit dem teuren Rückruf auf eine Mehrwertdienstnummer nach kurzem Anpingen ein vollendeter Betrug vorliege. Was ist passiert?
Im sogenannten Ping-Verfahren (abgeleitet von Ping) hat sich das Landgericht Osnabrück mit 3 Angeklagten befasst, die mindestens 785.000 Mobiltelefonnummern so kurz angewählt haben, dass die Angerufenen keine Möglichkeit hatten, das Gespräch anzunehmen. Viele Angerufene riefen daher die angezeigte Nummer zurück. Dabei wussten sie nicht, dass es sich um eine teure und nutzlose Mehrwertnummer handelte, die pro Anruf mindestens 0,98 € kostete. Mit dieser Methode hatten die Angeklagten einen Schaden von mindestens 500.000 € verursacht. Da die Bundesnetzagentur den Vorfall bemerkte kam es allerdings nie zur Auszahlung der Telefongebühren an die Angeklagten
Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten zu jeweils einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zur Zahlung einer Geldauflage von 2.000 € zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Die dagegen eingelegte Revision wurde vom BGH zurückgewiesen.
Das Urteil des BGH stellt nunmehr endgültig klar, dass das Provozieren von teuren Rückrufen auf Mehrwertnummern einen Betrugsversuch darstellt, der mit dem Rückruf der Opfer vollendet wird.
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