Ungenehmigte Dash-Cam Aufnahmen verboten!

Seit vielen Jahren kursieren Dash-Cam Aufnahmen auf nahezu allen bekannten Videoplattformen wie Youtube und Co. Vor allem in Russland ist der Einsatz der Cockpit-Kameras sehr populär und das Veröffentlichen kurioser Aufnahmen üblich. Nicht so in Deutschland. Bayrische Datenschützer haben nun erstmals einen gerichtlichen Erfolg gegen die Veröffentlicher von Dash-Cam Aufnahmen errungen.

Dash-Cams filmen das Fahrgeschehen aus Sicht eines Autofahrers. Die Kameras sind meist direkt hinter der Windschutzscheibe fest angebracht. Naturgemäß werden dabei neben der Landschaft auch PKW-Kennzeichen und Personen ungefragt gefilmt, sodass diese mitunter eindeutig identifizierbar sind. Dies war dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Dorn im Auge.

Neben der Verletzung von Persönlichkeiten durch das ungenehmigte Aufnehmen an sich, werden natürlich auch diverse Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verletzt. Mit dem Veröffentlichen der Videos kommt dann eine weitere erhebliche Rechtsverletzung hinzu.

Um diesem neuen Hype entgegenzuwirken haben sich die bayrischen Datenschützer entschlossen effektiv gegen illegale Hobbyfilmer vorzugehen. In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren stellte das Verwaltungsgericht Ansbach dann kürzlich fest,

dass Videos vom Verkehrsgeschehen nicht mit der Absicht gedreht werden dürften, sie später im Internetportal Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben.

Damit einher, geht auch die Unverwertbarkeit der Aufnahmen für verkehrs- und strafrechtliche Prozesse. Damit steht fest, dass auch rein „private“ Aufnahmen zur eigenen Absicherung illegal sind und bereits mit einem Bußgeld bis zu 300.000 € belegt werden können.

Wer jetzt denkt, was geht mich an, was in Bayern passiert, der irrt gewaltig. In der rechtlichen Bewertung von Dash-Cam Aufnahmen sind sich die Datenschutzbehörden bundesweit einig, dass diese illegal sind. Sollten Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wird dennoch geraten anwaltlichen Beistand zu holen. Die Chance einen Bußgeldbescheid aus formellen Gründen aufheben zu lassen ist in vielen Fällen grundsätzlich möglich, sodass trotz Anwalt noch Kosten gespart werden können.

Bei Fragen und Anmerkungen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Ein Kommentar

Eingeordnet unter IT Recht, Strafrecht, Strafrecht - Cybercrime

Eine Antwort zu “Ungenehmigte Dash-Cam Aufnahmen verboten!

  1. Pingback: Dashcams im Straßenverkehr | Kanzleiblog Walter & Randt

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