Nintendo verliert erstmals im Streit um DS Raubkopiersysteme

Wir berichteten bereits von einem anhängigen Rechtsstreit, den Nintendo derzeit gegen PC-Box mit seinen Homebrews auf der Nintendo Wii ausficht. In einem weiteren Fall beschäftigt Nintendo die deutschen Gerichte mit Klagen gegen Hersteller gleicher Hard- Software für den Nintendo DS. Nach einem Urteil des EuGH muss neu geprüft werden.

Nintendo hat gegen ein Unternehmen geklagt, das Micro-SD-Card-Adapter für die Handheld-Konsole hergestellt und vertrieben hat. Damit war es möglich verschiedenste Software auf dem Nintendo DS auszuführen. Mitunter auch illegal kopierte Spiele. Gegen den Vertrieb hat Nintendo geklagt und berief sich auf einen Verstoß gegen Bestimmungen der Urhebergesetzes. Konkret ging es um einen Verstoß des § 95a Abs. 3 UrhG:

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

  • 1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
  • 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
  • 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Nachdem das OLG München eine Verletzung von Urheberrechten Nintendos gegeben sah, ist der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 124/11) davon nicht vollständig überzeugt. Dies vor allem nicht, da nicht auszuschließen ist, dass auch legale Software über den Adapter auf der Konsole wiedergegeben werden kann. Ein vollständiges Verbot des Vertriebs des Adapters wäre damit unverhältnismäßig, da dann auch die legale Nutzung des Adapters verboten bzw. nicht möglich wäre.

Dies habe das OLG München nicht ausreichend geprüft und muss diese Prüfung nunmehr nachholen und eine neue Entscheidung fällen. Sollte eine andere Entscheidung gefällt werden, wäre dies eine herbe Schlappe Nintendos gegen die Homebrew-Szene und letztlich auch gegen die Raubkopierindustrie.

Wir halten Sie auf dem laufenden. Bei Anmerkungen und Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Eingeordnet unter IT Recht, Medienrecht, Strafrecht - Cybercrime

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