eBay: Die Behauptung Phishing Opfer zu sein reicht nicht

Ein weiterer eBay Fall, diesmal vor dem Landgericht Coburg (Az. 21 O 135/13), erregte unlängst meine Aufmerksamkeit. Gegenstand war die Behauptung des Verkäufers Opfer einer Phishing Attacke gewesen zu sein.

Mit dem eBay-Account des beklagten Verkäufers wurde ein Angebot bei eBay eingestellt. Verkauft werden sollte ein Porsche mit Kilometerstand 6.000 km zum Sofortkauf für 36.600,00 €. Nachdem der Kläger (Käufer) zugeschlagen und die Herausgabe des PKW forderte, wollte der Beklagte den Deal nicht durchführen.

Besser noch: Er gab an Opfer einer Phishing Attacke durch Hacker geworden zu sein. Diese hätten seine Zugangsdaten herausgefunden und seinen Porsche zu dem angegebenen Preis bei eBay angeboten. Tatsächlich wies das Fahrzeug einen km-Stand von 36.000 km aus und wich erheblich von den angebotenen 6.000 km ab.

Das Landgericht Coburg reichte die alleinige Behauptung allerdings nicht aus. Die Aufforderung des Nachweises der Attacke gelang dem Beklagten nicht. Insbesondere wurden vom Beklagten die Vorlage von Dokumenten über das Ergebnis polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen oder anderer Nachweise nicht erbracht.

Interessant wäre hier gewesen, inwieweit das Gericht den Einwand des Erklärungsirrtums hätte gelten lassen. Dieser hätte den beklagten Verkäufer zur Anfechtung berechtigt. Ein Anspruch des Klägers wäre damit passé gewesen.

Sollten auch Sie Probleme bei Verkauf/Kauf bei eBay haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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