Handynutzung als Navi im Auto verboten?

Nach dem umfassenden Beitrag zur erlaubten und verbotenen Nutzung eines Mobiltelefons im Auto, soll nach einem aktuellen Beschluss des OLG Hamm noch einmal klargestellt werden, wie sich Gerichte zur Nutzung des Handys als Naviationsgerät positionieren.

Im Beschluss des OLG Hamm ging es um einen Fahrzeugführer, der im Straßenverkehr sein Mobiltelefon zur Bedienung der Navigationsapp in die Hand nahm. Nun mag es in der Realität keinen Unterschied machen, ob man ein originäres Navigationsgerät (bspw. TomTom, …) oder ein Mobiltelefon mit Navi-App verwendet. Die Ablenkung ist m.E. dieselbe. Gesetzlich bestraft wird jedoch nur die Verwendung des Mobiltelefon. Dies natürlich vor dem Hintergrund, dass Unfälle nachweislich häufig mit der Bedienung von Handys im Straßenverkehr zusammenhängen. Bestraft wird daher jede Art der Benutzung, um Ausreden keine Möglichkeit zu bieten.

Deshalb stellt das OLG Hamm noch einmal klar:

Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät in der Hand gehalten wird oder nicht (vgl. bereits OLG Hamm, NZV 2003, 98) und die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion desselben aufweist.

Vorsicht also beim in die Hand nehmen eines Telefons im Straßenverkehr. Erlaubt ist dies nur, wenn keine Funktion des Geräts bedient wird. Beispielsweise durch die reine Verlegung des Handys an einen anderen Ort. Verboten ist im übrigen auch die old-school Variante des Bedienens eines Autotelefonhörers.

Bei Anmerkungen und Fragen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Eingeordnet unter Haftungsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht

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