In einem kurzen Radiobeitrag bei Deutschlandradio Wissen wurde wurde Rechtsanwalt Randt zum Thema „eBay-Abbruchjäger“ interviewt. Anlass des Beitrags war der vom BGH (Az.: VIII ZR 182/15) kürzlich zu bearbeitende Fall eines Motorradverkaufs bei eBay.
In diesem wurde das Motorrad zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Bei Abbruch der Auktion wurde der spätere Kläger Höchstbietender. Er forderte den Verkäufer auf sein Motorrad im Wert von ca. 4.900,- € für den lächerlichen Preis von einem Euro herauszugeben.
Während das Amtsgericht Bautzen dem Käufer Schadenersatz von 4.899,- € zusprach, hob das Landgericht Görlitz das Urteil auf. Der BGH muss nun entscheiden, welcher Entscheidung er nun den Vorrang einräumt. Für beide Möglichkeiten gibt es ausreichen Gründe.
Auf meine bisherigen Beiträge zum Thema Abbruchjäger bei eBay weise ich nochmals hin: 1 2 3
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