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Inkasso: Drohen mit Eintrag in Schufa Auskunft ist unzulässig!

Will ein Inkassobüro seinem Forderungsbegehren Nachdruck verleihen, muss es bei der Auswahl der Maßnahmen Vorsicht walten lassen. Die Androhung von unzulässigen Maßnahmen kann zur Abmahnung berechtigen, die letztlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung (Unterlassungsverfügung) durchgesetzt werden kann. So geschehen im Fall eines Inkassobüros, das vom OLG Celle zur Unterlassung von Schufa-Drohungen verurteilt worden ist.
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Eingeordnet unter Haftungsrecht, Vertragsrecht