Zunächst erfolgreich hatte sich ein Münchener Vermieter durch die bayrischere Instanzgerichte geklagt. Das Amtsgericht und Landgericht München I hatten die Mieter, eine türkische Familie turkmenischer Abstammung, verurteilt es zu unterlassen eine Parabolantenne (Satellitenschüssel) am Mietobjekt anzubringen. Dagegen hat sich die Familie letztlich erfolgreich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gewandt. Die Urteile der Instanzgerichte wurden aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht München zurückverwiesen. Weiterlesen