Will ein Inkassobüro seinem Forderungsbegehren Nachdruck verleihen, muss es bei der Auswahl der Maßnahmen Vorsicht walten lassen. Die Androhung von unzulässigen Maßnahmen kann zur Abmahnung berechtigen, die letztlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung (Unterlassungsverfügung) durchgesetzt werden kann. So geschehen im Fall eines Inkassobüros, das vom OLG Celle zur Unterlassung von Schufa-Drohungen verurteilt worden ist.
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Inkasso: Drohen mit Eintrag in Schufa Auskunft ist unzulässig!
Eingeordnet unter Haftungsrecht, Vertragsrecht
Haftung des Sporttrainers für verletzte Schüler nach Sportunfall
Das Oberlandesgericht Bremen hat sich unlängst mit den Pflichten eines Tennistrainers befasst. Im Ausgangsfall kam es in einem 45-minütigen Training zu einem Unfall seines Schülers, der über einen der vielen liegengebliebenen Bälle bei einer Übung stürzte, Es kam zu einer erheblichen Verletzung des Schülers. Er machte im Folgenden materiellen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von in etwa 5000,- EUR geltend. Weiterlesen
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