Mehrmals hatte sich der BGH bereits mit Garantieerklärungen von Verkäufern auf der Verkaufsplattform eBay zu befassen. Grund für die Streitigkeiten waren stets wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenzverkäufern, die sich im Verhältnis zu Verkäufern benachteiligt fühlten, die eine schwammig formulierte Garantie zu ihren Produkten bewarben. Weiterlesen