Wer im Supermarkt an den Regalen vorbei geht und sich die Preisauszeichnungen genauer anschaut, sieht oftmals neben dem unmittelbar zu bezahlenden Preis bei Lebensmitteln auch stets eine Grundpreisangabe (Preis pro 1 kg, 100 gr, Stück, etc…). Sie wird im Ladengeschäft von den Kunden mittlerweile wie selbstverständlich angenommen und bei der Kaufentscheidung verwendet. Viele Shops wissen aber nicht, dass sie beim Anbieten entsprechender Waren im Internet die gleiche Pflicht trifft Angaben zum Grundpreis zu machen.
Einen großen Aufschrei seitens der Käufer gibts zwar selten. Diese interessiert scheinbar mehr, welche Versandkosten auf sie zukommen. In Acht nehmen sollte man sich aber vor anderen Händlern, die über ihre Anwälte teure Abmahnungen verschicken können. Weiterlesen