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Mangelhafte Küche und trotzdem Vorkasse?

Der Kauf einer neuen Küche wird von vielen Menschen wie eine Art Neuanfang im Haushalt empfunden und kann -schon aus finanziellen Gesichtspunkten- mit dem Kauf eines Neuwagens verglichen werden. Umso schlimmer ist es dann, wenn die gelieferte Küche Mängel aufweist bzw. mangelhaft eingebaut worden ist.

Viele Küchenhändler wimmeln dann gerne den Kunden ab, vertrösten ihn mit halbherzigen Nacherfüllungsversuchen oder reagieren mitunter gar nicht mehr unter Verweis auf ihre AGB, die sie angeblich von ihrer Haftung freispricht. Gut wenn man weiß, was seine Rechte sind und wie man sich zur Wehr setzt. Weiterlesen

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Eingeordnet unter Vertragsrecht