Ein aktuelles Urteil des BGH vom 22.01.2014 (Az.: I ZR 164/12) beschäftigt heute die IT-Branche. Das Urteil betrifft so genannte „Tippfehler-Domains“. Also Domaintitel, die angelehnt an bekannte Webseiten bis auf einen Buchtsaben exakt den selben Domaintitel verwenden. Der BGH hatte sich mit der Domain wetteronlin.de zu beschäftigen. Die Inhaber der bekannten Domain wetteronline.de versuchten gerichtlich das weitere Betreiben der Tippfehler-Domain zu untersagen und die Domain löschen zu lassen. Vergeblich… Weiterlesen