Das Oberlandesgericht Bremen hat sich unlängst mit den Pflichten eines Tennistrainers befasst. Im Ausgangsfall kam es in einem 45-minütigen Training zu einem Unfall seines Schülers, der über einen der vielen liegengebliebenen Bälle bei einer Übung stürzte, Es kam zu einer erheblichen Verletzung des Schülers. Er machte im Folgenden materiellen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von in etwa 5000,- EUR geltend. Weiterlesen